§ 1 Mängelhaftung, Haftung
(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.Im Übrigen setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.Offensichtlich beschädigte Sendungen sind dem Anlieferer gegenüber zurückzuweisen.
(2) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.
(3) Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein (Packzettel) zurückzusenden.
(4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien neuen Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(5) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus Art der Sache oder des Mangels etwas anderes ergibt.Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgängigmachung des Vertrages, Herabsetzung des Kaufpreises, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB zu verlangen.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen
(8) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung oder dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Absatz 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(9) Im Lieferregress nach den §§ 478, 479 BGB gilt die gesetzliche Regelung.
(10) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.Die Haftung bleibt ferner unberührt, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.
(11) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(12) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.
§ 2 Reparaturen außerhalb der Gewährleistungspflicht
(1) Stellt sich heraus, dass die vom Kunden zur Nachbesserung eingesandte Sache mangelfrei ist, können wir dem Kunden die Aufwendungen in Rechnung stellen, die zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Sache angefallen sind.
(2) Wird vor der Ausführung von Reparaturen, zu deren Vornahme wir gewährleistungsrechtlich nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist uns dies ausdrücklich mitzuteilen. Die Kosten des Kostenvoranschlags trägt der Kunde.
(3) Der Kunde trägt die Kosten der Reparaturen und des Versands. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
(4) Die Übergabe und Auslieferung von außerhalb der Gewährleistungsfrist reparierten Geräten erfolgt nur gegen sofortige Zahlung des Kunden.
§ 3 Haftung
(1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen einschließlich Verletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen
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